Sanierte Fassade

Sanierungen von Fassaden und Altbauten, dabei besonders Hausschwammsanierungen sind eine weitere Herausforderung für uns. Hier planen wir mit den ausführenden Fachfirmen und Ihnen persönlich das weitere Vorgehen und gewünschte Erscheinungsbild des zu sanierenden Objekts.

Referenzen halten wir auf Wunsch für Sie bereit.
 
Ein wichtiger Aspekt bei der Sanierung und Instandhaltung von Altbauten ist die EnEV (Energieeinsparverordnung).

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. Der Verordungsgeber schreibt darin auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor. Die EnEV gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude, während andere ausgenommen sind.
 
Die Energieeinsparverordnung stellt ein wichtiges Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Die EnEV soll „dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden“. Die Energieeinsparverordnung löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Ihre erste Fassung trat
am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004. Zur Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde eine Neufassung erstellt, die ab dem 1. Oktober 2007 gültig war.
 
Die Novelle von 2013 setzt die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) und die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz mit
Wirkung ab dem 1. Mai 2014 um. Die Zusammenführung von Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung zu einer gemeinsamen Verordnung erweiterte den bisherigen Bilanzierungsrahmen in zweifacher Hinsicht:
  • Zum einen werden mit der Einbeziehung der Anlagentechnik in die Energiebilanz auch die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme entstehenden Verluste berücksichtigt. Dadurch ist nicht mehr die dem Raum zur Verfügung gestellte Nutzenergie, sondern die an der Gebäudegrenze übergebene Endenergie relevant.
  • Zum anderen wird dieser Energiebedarf primärenergetisch bewertet, indem die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers entstehenden Verluste mittels eines Primärenergiefaktors in der Energiebilanz des Gebäudes Beachtung finden. Damit kommt sie einer Ökobilanz deutlich näher.
 
Dieser erweiterte Rahmen ermöglicht es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulichen Wärmeschutz in gewissem Maße miteinander zu verrechnen, also eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlage auszugleichen oder umgekehrt. Die Hauptanforderungsgröße für Neubauten ist in der EnEV der Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude gleicher Geometrie und Abmessung und vorgegebenen technischen Eigenschaften. Zusätzlich einzuhalten ist ein vom Gebäudetyp abhängiger Grenzwert für den auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust.
 
Die EnEV stellt erstmals auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz und ermöglicht die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne. Zum 1. Januar 2016 trat die
nächste Stufe der EnEV in Kraft. Bauherren müssen seither höhere energetische Anforderungen erfüllen, insbesondere eine weitere Senkung des Energiebedarfs bei Neubauten (Wohnhäuser) um 25 Prozent bei der Anlagentechnik und eine um 20 Prozent verbesserte Wärmedämmung.
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