Honorierung nach der Pauschalhonorartabelle:

Wert bis €Honorar €Wert bis €Honorar €
250.000,00 1.300,00 1.000.000,00 2.400,00
300.000,00 1.450,00 1.250.000,00 2.700,00
350.000,00 1.550,00 1.500.000,00 2.900,00
400.000,00 1.650,00 1.750.000,00 3.200,00
450.000,00 1.750,00 2.000.000,00 3.400,00
500.000,00 1.800,00 2.250.000,00 3.600,00
750.000,00 2.100,00 2.500.000,00 3.800,00

Pauschalpreise inkl. der Nebenkosten je Gutachten zzgl. MwSt.. Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein konkretes Pauschalangebot bei abweichenden Immobilienwerten. Damit sind sie auf der sicheren Seite und wissen genau welchen Preis Sie für ein Wertgutachten bezahlen müssen.

Darüberhinaus bieten wir Kurzgutachten bzw. Formularbewertungen zu günstigeren Konditionen an.
Wir stehen gerne für ein persönliches Angebot bereit.

Wünschen sie ein unverbindliches Angebot, nutzen Sie bitte den Button Anfrage, da wir einige Angaben über das zu bewertende Objekt von ihnen brauchen.
Die Gutachtenleistungen werden bei uns nach wie vor in Anlehnung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet, obwohl der § 34 der HOAI seit dem 01.01.2010 abgeschafft ist. Das exakte Honorar für ein umfangreiches Gutachten eines Sachverständigen ist abhängig vom jeweiligen Verkehrswert einer Immobilie. Bei einem angenommen Kaufs- bzw. Verkaufswert bis € 400.000,- liegen die durchschnittlichen Honorarkosten etwa zwischen € 1.500,- und € 2.000,- plus Mwst. incl. aller Nebenkosten.
In bestimmten Fällen sind jedoch Abweichungen hiervon und damit höhere Gutachterkosten dadurch begründet, dass z.B. aufgrund wesentlich höherer Komplexität, Größe (z.B. Hotel, Altenheim, Gewerbebetrieb) oder weitere Aspekte des Bewertungsobjektes einen erhöhten Schwierigkeitsgrad darstellen und die Bewertung erschweren. Mögliche Gründe können z.B. auch Rechte Dritter sein, im Sinne von Leibrenten wie Wohnungs,- oder Nießbrauchrechten, desweiteren auch Erbbaurechte oder weitere Faktoren wie Wege-, oder Leitungsrechte.

Das Honorar für ein Gutachten resultiert zum Großteil auch daraus, dass der Sachverständige sehr viel Zeit für Recherchen, Objektbesichtigung, Bild-Dokumentation, Berechnungen aufwendet und eine schriftliche Fassung von durchschnittlich 80 Seiten inkl. Ergebnis-Begründung mehrere Tage ausarbeitet. Darüber hinaus werden als Grundlage dienend, zahlreiche Dokumente, Auskünfte und Unterlagen bei verschiedenen Ämtern und weiteren Informationsquellen beschafft, wenn nicht vom Auftraggeber mitgeliefert. 

Die recht umfangreiche Recherche bei etwa zehn verschiedenen Ämtern und Behörden, wie z.B. Baulastenverzeichnis, Liegenschaftskataster, Grundbuchamt, Sanierungsbehörde, Altlastenkataster usw. ist einer der Hauptgründe, warum ein aussagekräftiges Gutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch mehrere Wochen Zeit (etwa 2-3 Wochen je nach Auftragslage) bis zur Fertigstellung in Anspruch nimmt. Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein konkretes Pauschalangebot bei abweichenden Immobilienwerten, oder betrachten sie unsere unten aufgeführte Tabelle zu den Pauschalhonoraren. 

Damit sind sie sofort auf der sicheren Seite und wissen genau welchen Preis Sie für ein Wertgutachten bezahlen müssen. Darüberhinaus bieten wir Wertindikationen
(ca. 30 - 40) Seiten zu günstigeren Konditionen an. 
(z.B. Wertfeststellung bei Kauf-/Verkaufsabsichten) rein für die „interne Verwendung“ .
Diese Art von Gutachten sind rechtlich nicht relevant und orientieren sich lediglich an dem §194 Baugesetzbuch und haben keinerlei Rechtskraft gegenüber Dritten (z.B. Gerichte, Finanzamt, Banken). Auch diese preisgünstigen „Wertindikationen“ werden bei uns zu Pauschalkosten erstellt, die ca. um die Hälfte billiger sind, als die sehr umfangreichen Gutachten im Sinne des §194 Baugesetzbuch.

Bitte sprechen sie uns für ein persönliches Angebot gerne an Tel. 0511-815138  oder Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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